Pflichtangaben:
- Bezeichnung des Futtermittels
- Inhaltsstoffe
- Feuchtigkeit (wenn über 14%)
- enthaltene Futtermittel/Gruppen
- Nettogewicht
- MHD/Herstellungsdatum
- Zusatzstoffe (Vitamine, Antioxidantien, Aromen, Dickungsmittel, Farbstoffe, Emulgatoren, Säureregulatoren…)
Die Kennzeichnungspflicht auf Hundefutter wird durch die Futtermittelverkehrsordnung geregelt. Um ein Futtermittel beurteilen zu können sind die Art des Futtermittels, die analytischen Bestandteile sowie die Inhalts- und Zusatzstoffe wichtig.
Grundsätzlich wird zwischen Allein- und Ergänzungsfuttermittel unterschieden. Ein Alleinfuttermittel ist laut Definition so zusammengesetzt, dass durch die Fütterung dieses, der komplette Nährstoffbedarf des Hundes abgedeckt wird. Es müssen also keine anderen Futtermittel hinzugefügt werden. Anders verhält sich das bei einem Ergänzungsfuttermittel. Dieses deckt nicht den kompletten Nährstoffbedarf des Hundes ab und muss daher mit anderen Futtermitteln kombiniert werden. Wird das nicht gemacht, kann es zu einem Nährstoffmangel beim Hund kommen.
Die analytischen Bestandteile eines Futters geben Auskunft über den prozentualen Anteil der Nährstoffgruppen. Darunter fallen Eiweiße (Rohprotein), Fett (Rohfett), Ballaststoffe (Rohfaser) und Mineralstoffe (Rohasche). Um die Angaben der einzelnen Futtermittel zu beurteilen, wurde 1886 die Weender Futtermittelanalyse eingeführt. Das chemische Verfahren ermittelt die Werte der einzelnen Stoffgruppen (Rohprotein, Rohfaser, Rohfett und Rohasche). Die gewonnenen, prozentuellen Angaben der Rohnährstoffe müssen laut Gesetz auf jedem Futtermittel aufgeführt sein.
Laut der Futtermittelverkehrsordnung müssen auf einem Futtermittel auch noch die Inhalts- sowie Zusatzstoffe deklariert werden. Die Zusammensetzung eines Futters nennt die verwendeten Einzelfuttermittelarten in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile. So sollte am Anfang das Futtermittel deklariert sein, welches am meisten enthalten ist. Eine zusätzliche Prozentangabe muss erscheinen, wenn mit dem Produkt beispielsweise auf der Vorderseite der Verpackung geworben oder dieses durch eine Grafik/Abbildung hervorgehoben wird.
Bei der Deklaration des Futters gibt es die 4 Prozent Regelung. Jede schriftlich oder bildlich ausgelobte Zutat muss zu mindestens 4% in dem Futter enthalten sein.
Nicht mehr! Dadurch wird sehr oft bei fleischlastigem Futter mit drei verschiedenen Fleischsorten geworben. Allerdings wird nicht genau angegeben, was und wieviel von der jeweiligen Sorte im Futter enthalten ist.
Deklarationsmöglichkeiten
Geschlossene Deklaration:
Zusammensetzung nach Futtermittelgruppen nach §13 Anlage 2b der FuMiVerordnung wie oben beschrieben. Inhaltsstoffe etc.
Halboffene Deklaration:
Zusammensetzung der einzelnen Futterkomponente in der Reihenfolge ihrer relativen Menge (in der Form, wie sie eingesetzt werden vor/nach dem Trocknen).
Offene Deklaration:
Eine offene Deklaration ist im Petfoodbereich zum Schutz der Rezepturen nicht üblich, da über die Angabe der halboffenen Deklaration hinaus auch jeweils der enthaltene Prozentanteil hinter jeder einzelnen Komponente stehen muss.